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Illegale Autorennen sind nun Straftat

Aus aktuellem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass die Abhaltung von illegalen Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat heraufgestuft worden ist und nunmehr in § 315 d StGB als Vorschrift verankert ist.

§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,

2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder

3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Kündigung ungerechtfertigt?

ACHTUNG!!!

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von 

DREI WOCHEN NACH ZUGANG DER SCHRIFTLICHEN KÜNDIGUNG KLAGE BEIM ARBEITSGERICHT

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Kostentragungspflicht in arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs bei dem Arbeitsgericht kein Anspruch der den Prozess gewinnenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwaltes oder Beistandes besteht.

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Finanzämter dürfen bargeldintensive Betriebe ohne Voranmeldung kontrollieren

Ab dem 01.01.2018 dürfen Finanzämter bargeldintensive Betriebe ohne Voranmeldung kontrollieren

Wir möchten darauf hinweisen, dass es ab dem 1. Januar 2018 eine sogenannte Kassen-Nachschau gemäß § 146 b der Abgabenordnung gibt, welche die Finanzämter ohne Voranmeldung bei bargeldintensiven Unternehmen ermächtigt, zu prüfen, ob die in einem Kastensystem erfassten Daten den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen.

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