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Kündigung ungerechtfertigt?

ACHTUNG!!!

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von 

DREI WOCHEN NACH ZUGANG DER SCHRIFTLICHEN KÜNDIGUNG KLAGE BEIM ARBEITSGERICHT



auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. 

Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht , so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam.