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Illegale Autorennen sind nun Straftat

Aus aktuellem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass die Abhaltung von illegalen Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat heraufgestuft worden ist und nunmehr in § 315 d StGB als Vorschrift verankert ist.

§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,

2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder

3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Insbesondere hinzuweisen ist auf Abs. 5 der Vorschrift der wie folgt lautet: 

Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Die Kraftfahrzeuge können eingezogen werden. 

Auch im Eigentum Dritter stehende Kraftfahrzeuge können eingezogen werden.

Bei einer Verurteilung nach § 315 d StGB ist die Entziehung der Fahrerlaubnis der Regelfall, das bedeutet, dass die Fahrerlaubnis erlischt.